ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG |
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| Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und AS Solutions für die diesem Lizenzvertrag beiliegende AS Solutions Anwendung sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format umfasst/umfassen SOFTWAREPRODUKT. Indem Sie die Anwendung oder UPDATES (wie unten definiert) installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein. Sie stimmen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zu, so sind Sie nicht berechtigt, die Anwendung, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren, zu kopieren oder anderweitig zu verwenden; Sie können es jedoch gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erhalten haben. Wenn Sie Updates oder andere Komponenten der Anwendung, die Sie separat zur Anwendung erhalten installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, stimmen Sie außerdem zu, durch zusätzliche Lizenzbestimmungen, die solchen UPDATES gegebenenfalls beiliegen, gebunden zu sein. Wenn Sie den zusätzlichen Lizenzbestimmungen, die solchen UPDATES beiliegen, nicht zustimmen, dürfen Sie solche UPDATES auch nicht installieren, kopieren oder anderweitig verwenden. |
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| SOFTWAREPRODUKTLIZENZ | |
| Die Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. AS Solutions hält das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an dem SOFTWAREPRODUKT. | |
Die Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) wird lizenziert, nicht verkauft. |
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| ANMERKUNG: | |
| Die Bestimmungen eines gedruckten Lizenzvertrages, das dem SOFTWAREPRODUKT möglicherweise beiliegt, haben Vorrang vor den Bestimmungen jedes Bildschirm- Lizenzvertrages innerhalb des SOFTWAREPRODUKTS. | |
| 1. LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER ANWENDUNG. | |
| 1.1 Allgemeine Lizenzgewährung. | |
| AS Solutions gewährt Ihnen als natürliche Person eine persönliche, nicht-ausschließliche Lizenz, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder irgendeiner früheren Version davon für das gleiche Betriebssystem nur zum Zweck der Organisation und Verwaltung Ihrer Daten zu erstellen und zu verwenden. | |
| Wenn es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt, gewährt AS Solutions Ihnen als natürliche Person eine persönliche, nicht-ausschließliche Lizenz, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages anzufertigen und zu verwenden, vorausgesetzt, Sie sind die einzige natürliche Person, die das SOFTWAREPRODUKT verwendet. Wenn es sich bei Ihnen um eine juristische Person handelt, gewährt AS Solutions Ihnen eine persönliche, nicht-ausschließliche Lizenz, Kopien der SOFTWARE gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages anzufertigen und zu verwenden, vorausgesetzt, Sie benennen eine natürliche Person innerhalb Ihrer Organisation, die die einzige natürliche Person ist, die das SOFTWAREPRODUKT verwendet. | |
| 1.2 Dokumentation. Dieses Lizenzvertrag gewährt Ihnen als natürlicher Person eine persönliche, nicht- ausschließliche Lizenz, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Dokumentation (wenn vorhanden) zu erstellen und zu verwenden, vorausgesetzt, solche Kopien werden nur für persönliche Zwecke verwendet und nicht erneut veröffentlicht oder außerhalb der Räumlichkeiten des Nutzers (in gedruckter oder elektronischer Form) an Dritte weitergegeben. | |
| 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN | |
| 2.1 Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Software. Sie nicht berechtigt, die Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) weiterzuverkaufen oder auf andere Weise für einen Gegenwert zu übertragen. | |
| 2.2 Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, die Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet. | |
| 2.3 Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, die AS Solutions-Anwendung zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. | |
| 2.4 Marken. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von AS Solutions. | |
| 2.5 Supportleistungen. AS Solutions bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit der Anwendung ("Supportleistungen"). Die Supportleistungen können entsprechend den AS Solutions- Bestimmungen und -Programmen, die, wenn vorhanden im Benutzerhandbuch, der Dokumentation und/oder im "Online"-Format und/oder anderen von AS Solutions zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. | |
| Jede ergänzenden Module, der Ihnen als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt werden, werden als Bestandteil der Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieser EULA. AS Solutions ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie AS Solutions im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich Produktsupport und - Entwicklung, zu verwenden. AS Solutions verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden. | |
| 2.6 Softwareübertragung. Der erste Nutzer des SOFTWAREPRODUKTS ist berechtigt, diesen Lizenzvertrages mit der Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer zu übertragen. Diese Übertragung muss alle Bestandteile des SOFTWAREPRODUKTS enthalten (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs. Eine solche Übertragung darf nicht als Kommissionsgeschäft oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. Der Empfänger einer solchen einmaligen Übertragung muss sich mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einverstanden erklären, einschließlich der Verpflichtung, diese Lizenzvertrages und SOFTWAREPRODUKT nicht weiter zu übertragen. | |
| 2.7 Trennung von Komponenten. Die Anwendung wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung durch mehr als einen Nutzer voneinander zu trennen. | |
| Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist AS Solutions berechtigt, dieses Lizenzvertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten. | |
| 3. VORABVERSIONEN (DEMOVERSION/Freeware). | |
| Teile der Anwendungen sind möglicherweise als Vorabversion ("Demo-Version") gekennzeichnet. Solcher Vorabversion hat nicht den Leistungs- und Kompatibilitätsgrad wie das endgültige, allgemein erhältliche Produktangebot. Die Vorabversions funktioniert möglicherweise nicht richtig und wird vor der ersten kommerziellen Auslieferung möglicherweise erheblich geändert. AS Solutions ist nicht verpflichtet, diese oder eine spätere Version des Vorabversion kommerziell verfügbar zu machen. Die Lizenzgewährung zur Verwendung des Vorabversion wird bei Verfügbarkeit einer kommerziellen Version des Vorabversion bei AS Solutions ungültig. | |
| ANMERKUNG: | |
| Falls die Vorabversion (DEMOVERSION) einen separaten Endbenutzer-Lizenzvertrag enthält, regeln die Bestimmungen eines solchen Endbenutzer-Lizenzvertrags Ihre Verwendung der entsprechenden Vorabversion. | |
| 3.1 Free Ware. | |
| Wenn Sie eine "FreeWare" von AS Solutions nutzen besteht für AS Solution keinerlei Supportverpflichtung. Im allgemeinen können Sie unser Support-Forum nutzen, das jedoch keinen Anspruch auf Support/ Hilfeleistungen darstellt. Im Allgemeinen gelten die gleichen Bestimmungen wie die der VORABVERSIONEN. | |
| 4. UPDATES. | |
| Sofern das SOFTWAREPRODUKT als Update gekennzeichnet ist, müssen Sie zur Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von AS Solutions als für das Update geeignet bezeichnet wird. Ein SOFTWAREPRODUKT, das als Update gekennzeichnet wird, ersetzt und/oder ergänzt das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das resultierende upgedatete Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwenden. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update einer Komponente eines Softwareprogrammpakets ist, das Sie als einheitliches Produkt lizenziert haben, darf das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil dieses einheitlichen Produktpakets verwendet und übertragen und nicht zur Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. | |
| 5. URHEBERRECHT. | |
| Alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an der Anwendung (SOFTWAREPRODUKT) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und/ oder jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei AS Solutions oder deren Lieferanten. Alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an Inhalten, auf die mit Hilfe des Anwendung zugegriffen werden kann, liegen bei dem jeweiligen Inhaltseigentümer und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte, solche Inhalte zu verwenden. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben AS Solutions vorbehalten. |
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| GESAMTER VERTRAG. | |
| Dieser Lizenzvertrag (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesem Lizenzvertrag, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und AS Solutions in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT und die Supportleistungen (sofern vorhanden) dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT oder jeden anderen Gegenstand dieses Lizenzvertrages. Soweit Bestimmungen einer AS Solutions-Richtlinie oder eines AS Solutions-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages widersprechen, haben die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages Vorrang. | |
| AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. | |
| Die unten genannte Beschränkte Garantie ist die einzige ausdrückliche Garantie, die Ihnen gegeben wird. Sie ersetzt alle anderen ausdrücklichen Garantien (sofern vorhanden), die sich aus der Dokumentation oder der Packung ergeben. Mit Ausnahme der unten ausdrücklich gegebenen Beschränkten Garantie und im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang stellen AS Solutions und deren Lieferanten das SOFTWAREPRODUKT und jegliche Supportleistungen (sofern vorhanden) im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT wie besehen und ohne Garantie auf Fehlerfreiheit zur Verfügung. Sie schließen hiermit in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT und die Supportleistungen alle Gewährleistungen und Garantien, seien sie ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (sofern vorhanden) Gewährleistungen, Garantien oder Pflichten der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnisse, fachmännische Bemühungen, Virenfreiheit und Sorgfalt, aus. Es wird auch jede Gewährleistung, Garantie oder Pflicht für Eigentum, ungestörte Nutzung, ungestörten Besitz, Übereinstimmung mit der Beschreibung und Nichtverletzung von Rechten Dritter ausgeschlossen. | |
Das gesamte Risiko, das bezüglich der Qualität oder durch die Verwendung oder Leistung des SOFTWAREPRODUKTS und jeglicher Supportleistungen entsteht, verbleibt bei Ihnen. |
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| HERSTELLERGARANTIE. | |
| Die Anwendungen (Softwareprodukt) werden für spezielle Verwaltung- und Planungsaufgaben entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. AS Solutions garantiert, dass die Anwendungen (Softwareprodukte) mindestens 5 Jahre unter Einhaltung der Soft und Hardwarevoraussetzungen im wesentlichen gemäß den beiliegenden Beschreibungen arbeitet. | |
| ANSPRÜCHE DES KUNDEN. | |
| Falls das Softwareprodukt dieser Garantie nicht entspricht, wird AS Solutions nach ihrer Wahl entweder (a) das Softwareprodukt reparieren oder ersetzen oder (b) den von Ihnen gezahlten Preis rückerstatten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler des Softwareproduktes auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Bedienung der Anwendung zurückzuführen ist. Nicht ordnungsgemäße Installation von Soft- und Hardwarekomponenten Ihres Computersystems und/oder unsachgemäßer Datenimport und/oder unsachgemäße Bearbeitung von Druckvorlagen und/oder alle sonstigen unsachgemäßen Funktionsanforderungen, Dateneingaben der Anwendung. | |
| Für jedes Ersatz-Softwareprodukt übernimmt AS Solutions eine Garantie nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. AS Solutions ist nicht haftbar für jeglichen Verlust oder Schaden, den Sie vernünftigerweise hätten vermeiden können, z. B. durch das regelmäßige Erstellen einer Sicherungskopie Ihrer Software und Dateien. Sie müssen einen Kaufnachweis und eine Kopie Ihrer datierten Rechnung vorlegen, falls dies von AS Solutions gewünscht wird. AS Solutions erbringt die Leistungen unter dieser Garantie vergütungsfrei, mit der Ausnahme, dass Sie für jegliche Ausgaben, die Ihnen entstehen (z. B. die Kosten der Versendung des Produktes an AS Solutions), verantwortlich sind. | |
| GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DEN HÄNDLER UNBERÜHRT. | |
| Die obige Garantie wird von AS Solutions als dem Hersteller des Softwareproduktes übernommen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, welche Ihnen in Deutschland gegen Ihren Händler zustehen, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. Soweit anwendbar, gelten solche gesetzlichen Rechte zusätzlich zu der hierin eingeräumten Garantie von AS Solutions. | |
| HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. | |
| In Fällen von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftet AS Solutions, bei Verletzung von Leib oder Leben sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung von AS Solutions besteht nicht. Dies gilt für alle Haftungstatbestände einschließlich unerlaubter Handlung. | |
| SUPPORTLEISTUNGEN. | |
| Jegliche Supportleistungen von AS Solutions entsprechen im wesentlichen den anwendbaren gedruckten Materialien, die Ihnen von AS Solutions möglicherweise zur Verfügung gestellt wurden, und AS Solutions wird alle vernünftigerweise notwendigen Anstrengungen unternehmen, um auftretende Probleme zu lösen. Für solche Supportleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie jedoch einen AS Solutions-Vertrag über Supportleistungen abgeschlossen haben, unterliegt AS Solutions Haftung hinsichtlich der Supportleistungen den Bestimmungen des Supportvertrages. | |
| ANWENDBARES RECHT. | |
| Für diese/s erworbene Anwendung/Softwareprodukt findet deutsches Recht Anwendung. | |
| Wenn Sie Fragen zu dieser EULA haben schreiben Sie an kontakt (at) piano-as.de | |
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